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Um den spezifischen Bedingungen der Sprachförderung gerecht werden zu können, müssen sich die Aufgabenstellungen in den jeweiligen Schwerpunkten deutlich voneinander unterscheiden.
Die ersten beiden Schwerpunkte beziehen sich auf den Übergang vom Elementarbereich in die Grundschule bzw. von der Grundschule in die Sekundarstufe I. Das Interesse des Schwerpunkts 3 richtet sich auf den Übergang in die Klassen 5 und 6 bzw. auf die höheren Jahrgänge der Sekundarstufe I. Schwerpunkt 4 beschäftigt sich mit dem Übergang von der Sekundarstufe I bzw. von den Bildungsgängen des Berufskollegs in den Beruf.
In Anbetracht der demografischen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen – ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen hat einen Migrationshintergrund – und wissenschaftlicher Prognosen – der Anteil der Migrantinnen und Migranten wird in den nächsten 10 Jahren steigen, insbesondere in Ballungsgebieten auf über 50 % – erscheint es sinnvoll, sich bei der Bearbeitung der vier Schwerpunkte auf Regionen mit einem hohem Anteil an Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu konzentrieren.